Der ambulante NotdienstNotdienst Der ambulante Notdienst ist ein ärztlicher Bereitschaftsdienst, welcher außerhalb der eigentlichen Sprechstundenzeiten stattfindet. Damit sollen ambulante Behandlungen, die nicht bis zum nächsten Tag warten können, gewährleistet werden. Zu diesen Behandlungen zählen Erste Hilfe und erforderliche Sofortmaßnahmen. Der Notdienst muss nicht zwangsläufig in den eigenen Praxisräumen des diensthabenden Arztes stattfinden. Oft findet er sich in Räumen eines Krankenhauses, da Patient:innen mit Notfällen außerhalb der Sprechstundenzeiten vermehrt Krankenhäuser anstelle der jeweiligen Praxis der diensthabenden Ärztin aufsuchen. Vertragsärzt:innen sind zur Teilnahme verpflichtet. Der Sicherstellungsauftrag liegt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Unter der Telefonnummer 116 117 ist der ärztliche Notdienst deutschlandweit und kostenlos zu erreichen. Die Verpflichtung für die Bereitstellung eines Notdienstes gilt auch für Vertrags-Zahnärzt:innen, allerdings existiert hier keine bundesweit einheitliche Telefonnummer. Er ist vom notärztlichen Rettungsdienst zu unterscheiden. ist ein ärztlicher Bereitschaftsdienst, welcher außerhalb der eigentlichen Sprechstundenzeiten stattfindet. Damit sollen ambulante Behandlungen, die nicht bis zum nächsten Tag warten können, gewährleistet werden. Zu diesen Behandlungen zählen Erste Hilfe und erforderliche Sofortmaßnahmen. Der Notdienst muss nicht zwangsläufig in den eigenen Praxisräumen des diensthabenden Arztes stattfinden. Oft findet er sich in Räumen eines Krankenhauses, da PatientPatient Ein Patient / eine Patientin ist eine Person, welche in ärztlicher Behandlung oder Betreuung steht. Der Begriff bezieht sich nicht zwangsläufig auf kranke Menschen. Denn neben diesen zählen z.B. auch Blutspender, Neugeborene, Schwangere, zu impfende Personen und diejenigen, welche sich einer Vorsorge-Untersuchung unterziehen zu dieser Gruppe. Ein Patient geht mit seinem Behandler eine Rechtsbeziehung ein, nachdem dem Patienten eine ordnungsgemäße Behandlung nach aktuellem wissenschaftlichem Standard zusteht. Patient*innen in Deutschland haben zudem sog. Patientenrechte, mit entsprechenden Gesetzen und Regelwerken. Im deutschen Gesundheitssystem wird zwischen Kassen- und Privatpatienten unterschieden. Für erstere kommt die Gesetzliche Krankenkasse für die Behandlungskosten auf; letztere werden von Privaten Krankenkassen finanziert.:innen mit Notfällen außerhalb der Sprechstundenzeiten vermehrt Krankenhäuser anstelle der jeweiligen PraxisPraxis Im medizinischen Bereich werden mit dem Begriff »Praxis« die Arbeitsräume eines niedergelassenen Arztes, Zahnarztes, Tierarztes oder Psychotherapeuten bezeichnet. Laut ärztlichen Niederlassungsrechts definiert die Arztpraxis den Tätigkeitsort der Vertragsärztin. der diensthabenden Ärztin aufsuchen. Vertragsärzt:innen sind zur Teilnahme verpflichtet. Der Sicherstellungsauftrag liegt bei den KassenKassen Eine Krankenkasse (kurz: Kasse) ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen zur Verfügung, die nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden können. Die meisten dieser Leistungen sind im SGB V festgeschrieben. Historisch bedingt existieren in Deutschland verschiedene Krankenkassen; seit 1992 kann jeder Versicherte frei wählen zu welcher Kasse er möchte. Die Kassen hingegen müssen Versicherte unabhängig ihres Gesundheitszustandes aufnehmen. Krankenkassen sind organisatorisch sowie finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern. Seit 2009 fixiert der Gesetzgeber den allgemeinen Beitragssatz. Zusatzbeiträge sind allerdings kassenspezifisch. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind private Krankenversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG).ärztlichen Vereinigungen. Unter der Telefonnummer 116 117 ist der ärztliche Notdienst deutschlandweit und kostenlos zu erreichen. Die Verpflichtung für die Bereitstellung eines Notdienstes gilt auch für Vertrags-Zahnärzt:innen, allerdings existiert hier keine bundesweit einheitliche Telefonnummer. Er ist vom notärztlichen Rettungsdienst zu unterscheiden.