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Nahrungsergänzungsmittel

NahrungsergänzungsmittelNahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel werden den Lebensmitteln zugeordnet und sind abgegrenzt von Medikamenten zu betrachten. So dürfen sie, wie der Name schon sagt, die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen und zudem keine arzneiliche Wirkung zeigen. Sie werden als Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Ähnliches angeboten und enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine Wirkung erzielen sollen. Sie dürfen jedoch nicht wie ein Arzneimittel beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit anpreisen oder für ein definiertes Anwendungsgebiet werben.Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) regelt den Umgang mit diesen. Für eine Markteinführung bedarf es keinerlei Zulassung, jedoch wird ein Anzeigeverfahren beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit durchlaufen. Nahrungsergänzungsmittel sind zudem frei verkäuflich. Sie müssen als solche gekennzeichnet und auf ihrem Etikett sich folgende Angaben befinden: Menge und Dosis der Inhaltsstoffe, empfohlene tägliche Verzehrmenge, die nicht überschritten werden sollte, ein Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel eine ausgewogene Ernährung nicht ersetzen können sowie die Warnung, das Produkt nicht in Reichweite von Kindern aufzubewahren.Wer gesund ist, sich ausgewogen und abwechslungsreich ernährt benötigt keinerlei Nahrungsergänzungsmittel. Unter bestimmten Mangelbedingungen kann die Einnahme sinnvoll sein. Zu beachten sind hierbei mögliche Wechselwirkungen mit Arzneimitteln. Zink ist ein gutes Beispiel dafür. Es wird oft als Immun-Booster angepriesen. Die langfristige Einnahme von Zink kann jedoch einen Kupfermangel auslösen. Noch wichtiger: Zink bildet in manchen Fällen Komplexe mit arzneilichen Wirkstoffen und schwächt diese in ihrer Wirkung ab. Wird es eingenommen, um einem Zinkmangel entgegenzuwirken muss wiederum darauf geachtet werden, welche Nahrungsmittel dazu eingenommen werden. Aus diesen Gründen sollte die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit einem Arzt abgeklärt werden.Bei Internetkäufen besteht zudem das Risiko unbemerkt auf unseriöse Angebote zu stoßen. werden den Lebensmitteln zugeordnet und sind abgegrenzt von Medikamenten zu betrachten. So dürfen sie, wie der Name schon sagt, die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen und zudem keine arzneiliche Wirkung zeigen. Sie werden als Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Ähnliches angeboten und enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine Wirkung erzielen sollen. Sie dürfen jedoch nicht wie ein ArzneimittelArzneimittel Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten. beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung einer KrankheitKrankheit Als Krankheit kann bezeichnet werden, was von ausgeglichenen physischen oder psychischen Funktionen abweicht und ein Ausmaß erreicht, der den eigenen Leistungsgrad und/oder das Wohlbefinden, sei es subjektiv oder objektiv, negativ beeinflusst. Sozialversicherungsrechtlich bezeichnet der Begriff Krankheit eine Störung die medizinische Therapie und/oder Krankenpflege bedarf sowie eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Wie auch bei dem Begriff Gesundheit gibt es für die Krankheit keine allgemeingültige Definition. Der Begriff ist eher ein Konstrukt, welches sich individuell und aus der Gesellschaft heraus definiert und einem ständigen Wandel unterliegt. anpreisen oder für ein definiertes Anwendungsgebiet werben.

Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) regelt den Umgang mit diesen. Für eine Markteinführung bedarf es keinerlei Zulassung, jedoch wird ein Anzeigeverfahren beim Bundesamt für VerbraucherschutzVerbraucherschutz Verbraucherschutz ist deutschland- und europaweit ein breit gefächertes Gebiet. So gibt es ein Amt für Verbraucherschutz, ein Bundesinstitut für Risikobewertung, die EFSA – die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – und eine Health-Claims-Verordnung. In Deutschland existieren 16 Verbraucherzentralen und weitere verbraucherpolitische Organisationen, die in einem gemeinsamen Bundesverband gebündelt sind. Verbraucherschutz beinhält Rechtsvorschriften und Verbraucherrechte die z.B. Bereiche wie Lebensmittelsicherheit, Kaufverträge und Verträge mit Banken und Geldinstituten berücksichtigen. und LebensmittelsicherheitLebensmittelsicherheit Lebensmittelsicherheit ist ein komplexer Bereich. Im EU-Recht gibt es diesbezüglich die EU-Verordnung Lebensmittelrecht, das Hygienepaket sowie die Verordnung über amtliche Kontrollen. Im nationalen Recht existieren das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie die auf Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Rechtsvorschriften. Es wird zwischen sog. horizontalen und vertikalen Bestimmungen unterschieden. Ersteres bedient Bestimmungen für die Lebensmittelkennzeichnung, für Zusatzstoffe in Lebensmitteln sowie für Rückstände in Lebensmitteln. Vertikale Bestimmungen beziehen sich auf Nahrungsergänzungsmittel, Milch, Eier, Fisch, Fruchtsäfte und vieles mehr. Auch für kosmetische Produkte wie z.B. Zahncreme, Shampoo, Nagellack sowie Bedarfsgegenstände (Spielzeug, Geschirr, Schuhe, Textilien, Modeschmuck…) gilt das Lebensmittelrecht. Zusatzstoffe und neuartige Lebensmittel müssen zugelassen sein, schädliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind verboten. Kennzeichnungen müssen erkennbar machen, ob zum Beispiel Allergene enthalten sind. Unter anderem koordinieren das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie Verbraucherschutzverbände Risiken, Vorschriften und Strukturen im Bereich der Lebensmittelsicherheit. durchlaufen. Nahrungsergänzungsmittel sind zudem frei verkäuflich. Sie müssen als solche gekennzeichnet und auf ihrem Etikett sich folgende Angaben befinden: Menge und Dosis der Inhaltsstoffe, empfohlene tägliche Verzehrmenge, die nicht überschritten werden sollte, ein Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel eine ausgewogene Ernährung nicht ersetzen können sowie die Warnung, das Produkt nicht in Reichweite von Kindern aufzubewahren.

Wer gesundGesund Gesundheit als bloßen Gegenpart zur Krankheit zu definieren, reicht nicht aus. Sie bezeichnet eher einen Idealzustand des völligen Wohlbefindens, ohne körperliche, geistige oder soziale Einschränkungen. Das Wort »Gesundheit« ist ein Konstrukt, welches sich individuell und aus der Gesellschaft heraus definiert und einem ständigen Wandel unterliegt. Prinzipiell liegt bis heute keine allgemein gültige Definition für diesen Zustand vor. ist, sich ausgewogen und abwechslungsreich ernährt benötigt keinerlei Nahrungsergänzungsmittel. Unter bestimmten Mangelbedingungen kann die Einnahme sinnvoll sein. Zu beachten sind hierbei mögliche Wechselwirkungen mit Arzneimitteln. Zink ist ein gutes Beispiel dafür. Es wird oft als Immun-Booster angepriesen. Die langfristige Einnahme von Zink kann jedoch einen Kupfermangel auslösen. Noch wichtiger: Zink bildet in manchen Fällen Komplexe mit arzneilichen Wirkstoffen und schwächt diese in ihrer Wirkung ab. Wird es eingenommen, um einem Zinkmangel entgegenzuwirken muss wiederum darauf geachtet werden, welche Nahrungsmittel dazu eingenommen werden. Aus diesen Gründen sollte die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit einem Arzt abgeklärt werden.

Bei Internetkäufen besteht zudem das Risiko unbemerkt auf unseriöse Angebote zu stoßen.