MitragynaMitragyna Mitragyna ist eine Gattung in der Pflanzenfamilie der Rubiaceae. Bekanntester Vertreter ist – neben dem Kaffeestrauch und dem hiesigen Waldmeister – der Kratombaum (Mitragyna speciosa). Das Laub des Kratombaums wird in Form von getrockneten Blättern, Pulvern und Kapseln als Rausch- und Betäubungsmittel eingesetzt. Ausschließlich Mitragyna speciosa enthält die berauschenden Alkaloide. Die postulierte Wirkung gegen Schmerzen, Entzündungen oder Depressionen durch Nahrungsergänzungsmittel ist nicht belegt. Die pflanzlichen Inhaltsstoffe von Mitragyna variierten offenbar stark bzgl. ihrer Konzentration, so dass die Wirkung unkontrollierbar ist. Zum Abhängigkeitsrisiko gesellen sich unerwünschte Nebenwirkungen wie Atemnot, Leberschäden und Halluzinationen bis hin zu Todesfällen, Entzugserscheinungen folgen einer Abstinenz. In Deutschland untersteht Mitragyna nicht dem Betäubungsmittelgesetz und auch anderweitig gibt es keine wirkliche rechtliche Einschätzung (Stand August 2022). ist eine Gattung in der Pflanzenfamilie der Rubiaceae. Bekanntester Vertreter ist – neben dem Kaffeestrauch und dem hiesigen Waldmeister – der Kratombaum (Mitragyna speciosa). Das Laub des Kratombaums wird in Form von getrockneten Blättern, Pulvern und Kapseln als Rausch- und Betäubungsmittel eingesetzt. Ausschließlich Mitragyna speciosa enthält die berauschenden Alkaloide. Die postulierte Wirkung gegen Schmerzen, Entzündungen oder Depressionen durch NahrungsergänzungsmittelNahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel werden den Lebensmitteln zugeordnet und sind abgegrenzt von Medikamenten zu betrachten. So dürfen sie, wie der Name schon sagt, die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen und zudem keine arzneiliche Wirkung zeigen. Sie werden als Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Ähnliches angeboten und enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine Wirkung erzielen sollen. Sie dürfen jedoch nicht wie ein Arzneimittel beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit anpreisen oder für ein definiertes Anwendungsgebiet werben.Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) regelt den Umgang mit diesen. Für eine Markteinführung bedarf es keinerlei Zulassung, jedoch wird ein Anzeigeverfahren beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit durchlaufen. Nahrungsergänzungsmittel sind zudem frei verkäuflich. Sie müssen als solche gekennzeichnet und auf ihrem Etikett sich folgende Angaben befinden: Menge und Dosis der Inhaltsstoffe, empfohlene tägliche Verzehrmenge, die nicht überschritten werden sollte, ein Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel eine ausgewogene Ernährung nicht ersetzen können sowie die Warnung, das Produkt nicht in Reichweite von Kindern aufzubewahren.Wer gesund ist, sich ausgewogen und abwechslungsreich ernährt benötigt keinerlei Nahrungsergänzungsmittel. Unter bestimmten Mangelbedingungen kann die Einnahme sinnvoll sein. Zu beachten sind hierbei mögliche Wechselwirkungen mit Arzneimitteln. Zink ist ein gutes Beispiel dafür. Es wird oft als Immun-Booster angepriesen. Die langfristige Einnahme von Zink kann jedoch einen Kupfermangel auslösen. Noch wichtiger: Zink bildet in manchen Fällen Komplexe mit arzneilichen Wirkstoffen und schwächt diese in ihrer Wirkung ab. Wird es eingenommen, um einem Zinkmangel entgegenzuwirken muss wiederum darauf geachtet werden, welche Nahrungsmittel dazu eingenommen werden. Aus diesen Gründen sollte die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit einem Arzt abgeklärt werden.Bei Internetkäufen besteht zudem das Risiko unbemerkt auf unseriöse Angebote zu stoßen. ist nicht belegt. Die pflanzlichen Inhaltsstoffe von Mitragyna variierten offenbar stark bzgl. ihrer Konzentration, so dass die Wirkung unkontrollierbar ist. Zum Abhängigkeitsrisiko gesellen sich unerwünschte NebenwirkungenNebenwirkungen Laut Arzneimittelgesetz sind Nebenwirkungen schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf ein Arzneimittel. Sie sind Wirkungen eines Medikaments, die nicht zu der beabsichtigten Wirkung gehören und zusätzlich auftauchen. Auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und Substanzen, Folgen von Überdosierungen und die Entwicklung von Abhängigkeiten können dazu gezählt werden. Zudem erfolgt eine Unterteilung in Arzneistoff-typische und unvorhersehbare Nebenwirkungen. Erstere sind erwartet und konzentrationsabhängig; letztere sind mengenunabhängig, wie z.B. Allergien auf Inhaltsstoffe des Präparates. Des Weiteren werden sie nach ihrer Häufigkeit eingeteilt, so existieren sehr häufige, häufige, gelegentliche, seltene und sehr seltene Nebenwirkungen. Diese Begrifflichkeiten sind an feste prozentuale Werte gekoppelt. So müssen sie auch verpflichtend im Beipackzettel eines pharmakologischen Präparates aufgelistet sein. Zudem werden sie manches Mal in erwünschte und unerwünschte eingeteilt. Dementsprechend können einige unerwartete Nebenwirkungen für manche Patientengruppen von Vorteil sein, für andere wiederum nicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden jedoch hauptsächlich die unerwünschten Wirkungen als Nebenwirkung bezeichnet. Ein behandelnder Arzt muss je nach Schwere der unerwünschten Wirkungen abschätzen, ob der Nutzen des Präparates das jeweilige Risiko aufwiegt. wie Atemnot, Leberschäden und Halluzinationen bis hin zu Todesfällen, Entzugserscheinungen folgen einer Abstinenz. In Deutschland untersteht Mitragyna nicht dem Betäubungsmittelgesetz und auch anderweitig gibt es keine wirkliche rechtliche Einschätzung (Stand August 2022).