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Krankenkassen

Eine Krankenkasse ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). KrankenkassenKrankenkassen Eine Krankenkasse ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen zur Verfügung, die nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden können. Die meisten dieser Leistungen sind im SGB V festgeschrieben. Krankenkassen sind organisatorisch sowie finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind private Krankenversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). stellen den Versicherten Leistungen zur Verfügung, die nach Vorlage der elektronischen GesundheitskarteGesundheitskarte Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist seit 2015 der ausschließliche Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können. Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Angaben zur Krankenversicherung sind standardmäßig auf der Karte gespeichert. Ein Lichtbild auf der Karte ist verpflichtend für alle über 15 Jahren. Die Rückseite wird von den Kassen oft für die "Europäische Krankenversicherungskarte" verwendet und stellt so eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas sicher. Seit 2020 ist es möglich freiwillig zusätzliche Daten auf der Karte zu hinterlegen. Das können Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen sein, die im Notfall wichtig sind. Schwangerschaften, Informationen zu Implantaten, zu Organ- und Gewebespenden, Patientenverfügungen sowie weitere Kontaktdaten können hier hinterlegt werden. in Anspruch genommen werden können. Die meisten dieser Leistungen sind im SGB V festgeschrieben. Krankenkassen sind organisatorisch sowie finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind private Krankenversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG).