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Intensivpflegegesetz

Das »Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung« (GKV-IPReG) ist 2020 in Kraft getreten. Seit 2019 wurde darum heftig debattiert. Aus Sicht von Patienten und ihren Angehörigen läuft es auf eine Verlegung der häuslichen Pflege hin zu stationären Pflegeeinrichtungen und spezialisierten Wohneinheiten hinaus. Das stößt vielen Pflegebedürftigen auf, da sie hierin ihre Selbstbestimmung untergraben sehen. Auch wird dem Gesetz unterstellt, dass es mit dem eigentlichen Ziel verabschiedet wurde Geld zu sparen. Verteidiger des Gesetzes sehen hierin eine Stärkung der Patientenrechte und wollen damit einem steigenden Missbrauch in der heimischen Pflege entgegenzuwirken.