<
Health-Claims-Verordnung

Die Health-Claims-VerordnungHealth-Claims-Verordnung Die Health-Claims-Verordnung ist eine europaweit einheitliche Regelung zu Nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. So dürfen z.B. Informationen zu Lebensmitteln oder auf Lebensmittelverpackungen wie »fettarm« und »zuckerfrei« nicht falsch oder irreführend sein und müssen zugleich von Verbrauchern verstanden werden. Alle Angaben dazu müssen sich auf wissenschaftliche Daten stützen. Auch müssen demnach auf Lebensmittelverpackungen ausgewiesene Substanzen im Endprodukt in ausreichender Menge vorhanden sein und in einer Form vorliegen, die der menschliche Körper verwerten kann. Wird im Gegenteil dazu mit der Reduzierung oder dem Verzicht auf gewisse Substanzen (z.B. Fett oder Zucker) geworben, dürfen diese tatsächlich nicht vorhanden bzw. müssen sie in ausreichend reduzierter Menge vorliegen. Zudem ist es nach der Health-Claims-Verordnung verboten, auf Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,5% gesundheitsbezogene Angaben zu machen. Die Verordnung dient dem Verbraucherschutz und gilt seit 2007 als unmittelbar anwendbares Recht. ist eine europaweit einheitliche Regelung zu Nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. So dürfen z.B. Informationen zu Lebensmitteln oder auf Lebensmittelverpackungen wie »fettarm« und »zuckerfrei« nicht falsch oder irreführend sein und müssen zugleich von Verbrauchern verstanden werden. Alle Angaben dazu müssen sich auf wissenschaftliche Daten stützen. Auch müssen demnach auf Lebensmittelverpackungen ausgewiesene Substanzen im Endprodukt in ausreichender Menge vorhanden sein und in einer Form vorliegen, die der menschliche Körper verwerten kann. Wird im Gegenteil dazu mit der Reduzierung oder dem Verzicht auf gewisse Substanzen (z.B. Fett oder Zucker) geworben, dürfen diese tatsächlich nicht vorhanden bzw. müssen sie in ausreichend reduzierter Menge vorliegen. Zudem ist es nach der Health-Claims-Verordnung verboten, auf Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,5% gesundheitsbezogene Angaben zu machen. Die Verordnung dient dem VerbraucherschutzVerbraucherschutz Verbraucherschutz ist deutschland- und europaweit ein breit gefächertes Gebiet. So gibt es ein Amt für Verbraucherschutz, ein Bundesinstitut für Risikobewertung, die EFSA – die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – und eine Health-Claims-Verordnung. In Deutschland existieren 16 Verbraucherzentralen und weitere verbraucherpolitische Organisationen, die in einem gemeinsamen Bundesverband gebündelt sind. Verbraucherschutz beinhält Rechtsvorschriften und Verbraucherrechte die z.B. Bereiche wie Lebensmittelsicherheit, Kaufverträge und Verträge mit Banken und Geldinstituten berücksichtigen. und gilt seit 2007 als unmittelbar anwendbares Recht.