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GSAV

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAVGSAV Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) kam unter anderem nach dem Skandal um Verunreinigungen im Blutdrucksenker Valsartan zu Stande. Der Bund bekommt mit diesem Gesetz erweiterte Befugnisse. Informationen über die Hersteller der Wirkstoffe in Arzneimitteln werden z.B. in Zukunft öffentlich zugänglich gemacht. Die Qualität und die Sicherheit der Arzneimittelversorgung sollen damit deutlich verbessert werden. Auch Apotheken und Herstellerbetriebe sollen einer stärkeren Kontrolle unterliegen. Krankenkassen sind nun verpflichtet, bei Rabattverträgen die Vielfalt der Anbieter zu berücksichtigen, um Lieferengpässen bei Medikamenten entgegenzuwirken. Ganz allgemein soll das GSAV zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Länderbehörden führen.) kam unter anderem nach dem Skandal um Verunreinigungen im BlutdrucksenkerBlutdrucksenker Bei Blutdrucksenkern handelt es sich um Medikamente, die einen zu hohen Blutdruck regulieren. Von erhöhten Blutdruckwerten ist die Rede, wenn der obere Wert über 140 liegt (systolischer Druck) und der untere über 90 (diastolischer Druck). Am häufigsten werden dafür ACE-Hemmer, Betablocker, Diuretika, Kalziumantagonisten und Sartane (Angiotensin-Antagonisten) angewandt und so Folgeerkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Diabetes verhindert. 2-in-1 Präparate sind hierbei gängig, um durch die Niedrigdosierung der einzelnen Substanzen Nebenwirkungen zu reduzieren. Valsartan zu Stande. Der Bund bekommt mit diesem Gesetz erweiterte Befugnisse. Informationen über die Hersteller der Wirkstoffe in Arzneimitteln werden z.B. in Zukunft öffentlich zugänglich gemacht. Die Qualität und die Sicherheit der Arzneimittelversorgung sollen damit deutlich verbessert werden. Auch Apotheken und Herstellerbetriebe sollen einer stärkeren Kontrolle unterliegen. KrankenkassenKrankenkassen Eine Krankenkasse ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen zur Verfügung, die nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden können. Die meisten dieser Leistungen sind im SGB V festgeschrieben. Krankenkassen sind organisatorisch sowie finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind private Krankenversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). sind nun verpflichtet, bei Rabattverträgen die Vielfalt der Anbieter zu berücksichtigen, um Lieferengpässen bei Medikamenten entgegenzuwirken. Ganz allgemein soll das GSAV zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Länderbehörden führen.