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Gesundheitskarte

Die elektronische GesundheitskarteGesundheitskarte Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist seit 2015 der ausschließliche Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können. Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Angaben zur Krankenversicherung sind standardmäßig auf der Karte gespeichert. Ein Lichtbild auf der Karte ist verpflichtend für alle über 15 Jahren. Die Rückseite wird von den Kassen oft für die "Europäische Krankenversicherungskarte" verwendet und stellt so eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas sicher. Seit 2020 ist es möglich freiwillig zusätzliche Daten auf der Karte zu hinterlegen. Das können Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen sein, die im Notfall wichtig sind. Schwangerschaften, Informationen zu Implantaten, zu Organ- und Gewebespenden, Patientenverfügungen sowie weitere Kontaktdaten können hier hinterlegt werden. (eGK) ist seit 2015 der ausschließliche Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können. Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Angaben zur Krankenversicherung sind standardmäßig auf der Karte gespeichert. Ein Lichtbild auf der Karte ist verpflichtend für alle über 15 Jahren. Die Rückseite wird von den Kassen oft für die “Europäische Krankenversicherungskarte” verwendet und stellt so eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas sicher. Seit 2020 ist es möglich freiwillig zusätzliche Daten auf der Karte zu hinterlegen. Das können Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen sein, die im Notfall wichtig sind. Schwangerschaften, Informationen zu Implantaten, zu Organ- und Gewebespenden, Patientenverfügungen sowie weitere Kontaktdaten können hier hinterlegt werden.