Bei der elektronischen GesundheitsakteGesundheitsakte Bei der elektronischen Gesundheitsakte (eGA) handelt es sich – im Gegensatz zur ePA (elektronische Patientenakte) – um eine Sammlung medizinischer Befunde der Versicherten selbst. Manches Mal werden Gesundheits- und Patientenakte synonym verwendet, es gibt aber Unterschiede. In der Gesundheitsakte können Patientendaten elektronischen gespeichert werden, wodurch es z.B. möglich wird erhobene Befunde zwischen einzelnen Behandlern auszutauschen und so unnötige Mehrfach-Untersuchungen einzusparen. Die einzelnen Krankenkassen nutzen dafür unterschiedliche Systeme. Erhebliche Bedenken gibt es aktuell noch hinsichtlich des Datenschutzes. (eGA) handelt es sich – im Gegensatz zur ePA (elektronische Patientenakte) – um eine Sammlung medizinischer Befunde der Versicherten selbst. Manches Mal werden Gesundheits- und Patientenakte synonym verwendet, es gibt aber Unterschiede. In der Gesundheitsakte können Patientendaten elektronischen gespeichert werden, wodurch es z.B. möglich wird erhobene Befunde zwischen einzelnen Behandlern auszutauschen und so unnötige Mehrfach-Untersuchungen einzusparen. Die einzelnen KrankenkassenKrankenkassen Eine Krankenkasse ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen zur Verfügung, die nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden können. Die meisten dieser Leistungen sind im SGB V festgeschrieben. Historisch bedingt existieren in Deutschland verschiedene Krankenkassen; seit 1992 kann jeder Versicherte frei wählen zu welcher Kasse er möchte. Die Kassen hingegen müssen Versicherte unabhängig ihres Gesundheitszustandes aufnehmen. Krankenkassen sind organisatorisch sowie finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern. Seit 2009 fixiert der Gesetzgeber den allgemeinen Beitragssatz. Zusatzbeiträge sind allerdings kassenspezifisch. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind private Krankenversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). nutzen dafür unterschiedliche Systeme. Erhebliche Bedenken gibt es aktuell noch hinsichtlich des Datenschutzes.