Bei der elektronischen GesundheitsakteGesundheitsakte Bei der elektronischen Gesundheitsakte (eGA) handelt es sich – im Gegensatz zur ePA (elektronische Patientenakte) – um eine Sammlung medizinischer Befunde der Versicherten selbst. Manches Mal werden Gesundheits- und Patientenakte synonym verwendet, es gibt aber Unterschiede. In der Gesundheitsakte können Patientendaten elektronischen gespeichert werden, wodurch es z.B. möglich wird erhobene Befunde zwischen einzelnen Behandlern auszutauschen und so unnötige Mehrfach-Untersuchungen einzusparen. Die einzelnen Krankenkassen nutzen dafür unterschiedliche Systeme. Erhebliche Bedenken gibt es aktuell noch hinsichtlich des Datenschutzes. (eGA) handelt es sich – im Gegensatz zur ePA (elektronische Patientenakte) – um eine Sammlung medizinischer Befunde der Versicherten selbst. Manches Mal werden Gesundheits- und Patientenakte synonym verwendet, es gibt aber Unterschiede. In der Gesundheitsakte können Patientendaten elektronischen gespeichert werden, wodurch es z.B. möglich wird erhobene Befunde zwischen einzelnen Behandlern auszutauschen und so unnötige Mehrfach-Untersuchungen einzusparen. Die einzelnen KrankenkassenKrankenkassen Eine Krankenkasse ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen zur Verfügung, die nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden können. Die meisten dieser Leistungen sind im SGB V festgeschrieben. Krankenkassen sind organisatorisch sowie finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind private Krankenversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). nutzen dafür unterschiedliche Systeme. Erhebliche Bedenken gibt es aktuell noch hinsichtlich des Datenschutzes.