<
BZgA

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgABZgA Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), hat – wie der Name schon sagt – die gesundheitliche Aufklärung in Deutschland als Ziel und Aufgabe. Die BZgA nimmt dies auf Bundesebene als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wahr. Zu ihren Aufgabengebieten gehört die Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung. Sie koordiniert und verstärkt z.B. die gesundheitliche Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet, wie Sexualaufklärung und Familienplanung, Aufklärung zum Thema Organ- und Gewebespende sowie Aufklärung über Blut- und Plasmaspende. Sie leistet auch Beiträge zur Entwicklung und Umsetzung auf nationaler Ebene, wie Prävention von Infektionskrankheiten und Sucht sowie die Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit.), hat – wie der Name schon sagt – die gesundheitliche Aufklärung in Deutschland als Ziel und Aufgabe. Die BZgA nimmt dies auf Bundesebene als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMGBMG BMG ist die Abkürzung für das Bundesministerium für Gesundheit. Es erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört es die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist zuständig für die Reform des Gesundheitssystems. Wichtige Punkte sind zudem die Bereiche Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin. Auch kümmert es sich und die Rahmenvorschriften für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie um die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen gehören ebenso zu seinem Aufgabenspektrum.) wahr. Zu ihren Aufgabengebieten gehört die Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung. Sie koordiniert und verstärkt z.B. die gesundheitliche Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet, wie Sexualaufklärung und Familienplanung, Aufklärung zum Thema Organ- und Gewebespende sowie Aufklärung über Blut- und Plasmaspende. Sie leistet auch Beiträge zur Entwicklung und Umsetzung auf nationaler Ebene, wie Prävention von Infektionskrankheiten und Sucht sowie die Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit.