Bei Blutdrucksenkern handelt es sich um MedikamenteMedikamente Medikamente / Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Es kann sich hierbei ebenfalls um Mittel handeln, die dafür sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die Definition beinhaltet ebenso Substanzen, die der Diagnose einer Krankheit nutzen oder seelische Zustände beeinflussen. Die Mittel können dabei im Körper oder auch am Körper wirken. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) enthalten., die einen zu hohen Blutdruck regulieren. Von erhöhten Blutdruckwerten ist die Rede, wenn der obere Wert über 140 liegt (systolischer Druck) und der untere über 90 (diastolischer Druck). Am häufigsten werden dafür ACE-Hemmer, Betablocker, Diuretika, Kalziumantagonisten und Sartane (Angiotensin-Antagonisten) angewandt und so Folgeerkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Diabetes verhindert. 2-in-1 Präparate sind hierbei gängig, um durch die Niedrigdosierung der einzelnen Substanzen NebenwirkungenNebenwirkungen Laut Arzneimittelgesetz sind Nebenwirkungen schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf ein Arzneimittel. Sie sind Wirkungen eines Medikaments, die nicht zu der beabsichtigten Wirkung gehören und zusätzlich auftauchen. Auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und Substanzen, Folgen von Überdosierungen und die Entwicklung von Abhängigkeiten können dazu gezählt werden. Zudem erfolgt eine Unterteilung in Arzneistoff-typische und unvorhersehbare Nebenwirkungen. Erstere sind erwartet und konzentrationsabhängig; letztere sind mengenunabhängig, wie z.B. Allergien auf Inhaltsstoffe des Präparates. Des Weiteren werden sie nach ihrer Häufigkeit eingeteilt, so existieren sehr häufige, häufige, gelegentliche, seltene und sehr seltene Nebenwirkungen. Diese Begrifflichkeiten sind an feste prozentuale Werte gekoppelt. So müssen sie auch verpflichtend im Beipackzettel eines pharmakologischen Präparates aufgelistet sein. Zudem werden sie manches Mal in erwünschte und unerwünschte eingeteilt. Dementsprechend können einige unerwartete Nebenwirkungen für manche Patientengruppen von Vorteil sein, für andere wiederum nicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden jedoch hauptsächlich die unerwünschten Wirkungen als Nebenwirkung bezeichnet. Ein behandelnder Arzt muss je nach Schwere der unerwünschten Wirkungen abschätzen, ob der Nutzen des Präparates das jeweilige Risiko aufwiegt. zu reduzieren.