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Behörde für GesundheitGesundheit Gesundheit als bloßen Gegenpart zur Krankheit zu definieren, reicht nicht aus. Sie bezeichnet eher einen Idealzustand des völligen Wohlbefindens, ohne körperliche, geistige oder soziale Einschränkungen. Das Wort »Gesundheit« ist ein Konstrukt, welches sich individuell und aus der Gesellschaft heraus definiert und einem ständigen Wandel unterliegt. Prinzipiell liegt bis heute keine allgemein gültige Definition für diesen Zustand vor. und VerbraucherschutzVerbraucherschutz Verbraucherschutz ist deutschland- und europaweit ein breit gefächertes Gebiet. So gibt es ein Amt für Verbraucherschutz, ein Bundesinstitut für Risikobewertung, die EFSA – die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – und eine Health-Claims-Verordnung. In Deutschland existieren 16 Verbraucherzentralen und weitere verbraucherpolitische Organisationen, die in einem gemeinsamen Bundesverband gebündelt sind. Verbraucherschutz beinhält Rechtsvorschriften und Verbraucherrechte die z.B. Bereiche wie Lebensmittelsicherheit, Kaufverträge und Verträge mit Banken und Geldinstituten berücksichtigen. (bis 30. Juni 2020). Das Amt für Gesundheit wanderte 2020 in die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde). Das Amt für Verbraucherschutz wurde in die Justizbehörde integriert. Die Zuständigkeit für das Institut für Hygiene und Umwelt liegt nun bei der Behörde für Umwelt, Klima und Energie. Aus dem ehemaligen Amt für Gesundheit ging ein großer Teil des Bereichs Seniorinnen und Senioren auf die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung und Bezirke über.