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Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt den Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung für Asylsuchende, Geduldete, und vollziehbar Ausreisepflichtige und ihre Familienangehörigen in Deutschland. Es regelt die Deckung des sogenannten notwendigen Bedarfs. Dazu zählen Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Zusätzlich sind Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens geregelt (notwendiger persönlicher Bedarf).