KrankenhausessenKrankenhausessen Krankenhausessen beeinflusst die Heilungschancen von Patienten stark mit. Das Sozialgesetzbuch schreibt Krankenhäusern die Verpflegung von Patienten vor. Und zur klinischen Ernährung einzelner Patientengruppen gibt es Leitlinien der DGEM (Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V.); allgemeine politische Vorgaben fehlen jedoch. Da Krankenhäuser über die Stellschraube Patientenverpflegung viel Geld sparen bzw. massive Verluste einfahren können, muss der Aspekt der Finanzierung von Krankenhausessen zukünftig fest im Fallpauschalensystem verankert werden. beeinflusst die Heilungschancen von PatientenPatienten Patienten und Patientinnen sind Person, welche in ärztlicher Behandlung oder Betreuung stehen. Der Begriff bezieht sich nicht zwangsläufig auf kranke Menschen. Denn neben diesen, zählen z.B. auch Blutspender, Neugeborene, Schwangere, zu impfende Personen und diejenigen, welche sich einer Vorsorge-Untersuchung unterziehen zu dieser Gruppe. Ein Patient geht mit seinem Behandler eine Rechtsbeziehung ein, nachdem dem Patienten eine ordnungsgemäße Behandlung nach aktuellem wissenschaftlichem Standard zusteht. Patient*innen in Deutschland haben zudem sog. Patientenrechte, mit entsprechenden Gesetzen und Regelwerken. Im deutschen Gesundheitssystem wird zwischen Kassen- und Privatpatienten unterschieden. Für erstere kommt die Gesetzliche Krankenkasse für die Behandlungskosten auf; letztere werden von Privaten Krankenkassen finanziert. stark mit. Das Sozialgesetzbuch schreibt Krankenhäusern die Verpflegung von Patienten vor. Und zur klinischen Ernährung einzelner Patientengruppen gibt es Leitlinien der DGEM (Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V.); allgemeine politische Vorgaben fehlen jedoch. Da Krankenhäuser über die Stellschraube Patientenverpflegung viel Geld sparen bzw. massive Verluste einfahren können, muss der Aspekt der Finanzierung von Krankenhausessen zukünftig fest im Fallpauschalensystem verankert werden.