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Krankenhaus

Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz und Sozialgesetzbuch handelt es sich bei einem KrankenhausKrankenhaus Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz und Sozialgesetzbuch handelt es sich bei einem Krankenhaus um eine Einrichtung, in welcher durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt und gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird. Ein Krankenhaus gewährleistet die Unterbringung und Verpflegung von Patienten. Die Einrichtung soll zudem nach wissenschaftlich anerkannten Methoden agieren. Ein Krankenhaus, als Leistungserbringer der sozialen Sicherung und des Gesundheitswesens, führt überwiegend stationäre Behandlungen durch. Seit 2011 gehören auf Grund des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes immer mehr teil-, vor- und nachstationäre sowie ambulante Leistungen dazu. Zumeist ist ein Krankenhaus eine öffentlich-rechtliche und freigemeinnützige Institution. Allerdings nimmt die Anzahl privater Träger in den letzten Jahren zu. Die Finanzierung eines Krankenhauses erfolgt in Deutschland dual, d.h. es wird zwischen Betriebskosten und Investitionen unterschieden. Investitionen sollen durch öffentliche Fördermittel umgesetzt werden, die laufenden Betriebskosten werden von den Krankenversicherungen bezahlt. um eine Einrichtung, in welcher durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt und gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird. Ein Krankenhaus gewährleistet die Unterbringung und Verpflegung von PatientenPatienten Patienten und Patientinnen sind Person, welche in ärztlicher Behandlung oder Betreuung stehen. Der Begriff bezieht sich nicht zwangsläufig auf kranke Menschen. Denn neben diesen, zählen z.B. auch Blutspender, Neugeborene, Schwangere, zu impfende Personen und diejenigen, welche sich einer Vorsorge-Untersuchung unterziehen zu dieser Gruppe. Ein Patient geht mit seinem Behandler eine Rechtsbeziehung ein, nachdem dem Patienten eine ordnungsgemäße Behandlung nach aktuellem wissenschaftlichem Standard zusteht. Patient*innen in Deutschland haben zudem sog. Patientenrechte, mit entsprechenden Gesetzen und Regelwerken. Im deutschen Gesundheitssystem wird zwischen Kassen- und Privatpatienten unterschieden. Für erstere kommt die Gesetzliche Krankenkasse für die Behandlungskosten auf; letztere werden von Privaten Krankenkassen finanziert.. Die Einrichtung soll zudem nach wissenschaftlich anerkannten Methoden agieren. Ein Krankenhaus, als Leistungserbringer der sozialen Sicherung und des Gesundheitswesens, führt überwiegend stationäre Behandlungen durch. Seit 2011 gehören auf Grund des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes immer mehr teil-, vor- und nachstationäre sowie ambulante Leistungen dazu. Zumeist ist ein Krankenhaus eine öffentlich-rechtliche und freigemeinnützige Institution. Allerdings nimmt die Anzahl privater Träger in den letzten Jahren zu. Die Finanzierung eines Krankenhauses erfolgt in Deutschland dual, d.h. es wird zwischen Betriebskosten und Investitionen unterschieden. Investitionen sollen durch öffentliche Fördermittel umgesetzt werden, die laufenden Betriebskosten werden von den Krankenversicherungen bezahlt.