GesundheitsberufeGesundheitsberufe Gesundheitsberufe umfassen im weitesten Sinne die Berufe, die mit der Gesundheit zu tun haben. Sie sind in zwei Kategorien zu unterteilen: die geregelten und die nicht geregelten Berufe. Für einen gewissen Anteil der Gesundheitsberufe ist der Staat zuständig, sie sind durch Bundes- oder Landesrecht geregelt. Viele andere entwickeln sich ohne staatliche Ausbildungsregelungen. Beispiel für geregelte Heilberufe sind u.a. Apotheker*in, Arzt und Ärztin, Ergotherapeut*in, Krankenpfleger*in, Logopädin und Logopäde sowie Psychotherapeut*in. Nicht geregelte Gesundheitsberufe sind häufig auf nicht-medizinische Gesundheitsleistungen, wie Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung oder Persönlichkeitsentwicklung ausgerichtet. Durch ein fehlendes Berufsgesetz nehmen sie eine Sonderstellung ein. Juristisch führt dies oft zu weiteren Fragen. umfassen im weitesten Sinne die Berufe, die mit der GesundheitGesundheit Gesundheit als bloßen Gegenpart zur Krankheit zu definieren, reicht nicht aus. Sie bezeichnet eher einen Idealzustand des völligen Wohlbefindens, ohne körperliche, geistige oder soziale Einschränkungen. Das Wort »Gesundheit« ist ein Konstrukt, welches sich individuell und aus der Gesellschaft heraus definiert und einem ständigen Wandel unterliegt. Prinzipiell liegt bis heute keine allgemein gültige Definition für diesen Zustand vor. zu tun haben. Sie sind in zwei Kategorien zu unterteilen: die geregelten und die nicht geregelten Berufe. Für einen gewissen Anteil der Gesundheitsberufe ist der Staat zuständig, sie sind durch Bundes- oder Landesrecht geregelt. Viele andere entwickeln sich ohne staatliche Ausbildungsregelungen. Beispiel für geregelte Heilberufe sind u.a. Apotheker*in, Arzt und Ärztin, Ergotherapeut*in, Krankenpfleger*in, Logopädin und Logopäde sowie Psychotherapeut*in. Nicht geregelte Gesundheitsberufe sind häufig auf nicht-medizinische Gesundheitsleistungen, wie Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung oder Persönlichkeitsentwicklung ausgerichtet. Durch ein fehlendes Berufsgesetz nehmen sie eine Sonderstellung ein. Juristisch führt dies oft zu weiteren Fragen.